AGB - B2B
HUGO
KÄMPF

 

AGB’s für Geschäftskunden


1. Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern der Kunde Unternehmer ist.

1.2 Geschäftsbedingungen unseres Kunden, die diesen Bedingungen oder den gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegenstehen oder diese ergänzen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Textform.

 

2. Angebote und Vertragsschluss, Preise

2.1 Die in unseren Verkaufsunterlagen enthaltenen Angebote – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – sind freibleibend.

2.2 Angebote des Kunden gelten nur bei schriftlicher oder elektronischer Bestätigung als angenommen.

2.3 Unsere Preise für Lieferungen gelten ab Werk frei Lkw/Waggon verladen (Ex Works) ausschließlich Umsatzsteuer und Verpackung.

 

3. Lieferungen und Gefahrübergang

3.1 Mit der Bereitstellung der Ware am Lieferwerk und der Benachrichtigung des Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über.

3.2 Erfolgt die Abholung durch den Kunden nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem vereinbarten Termin, so erfolgt der Versand durch uns mittels einer angemessenen Versandart auf Rechnung des Kunden.

3.2 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

3.3 Die Lieferfrist wird in angemessener Weise verlängert, sofern sich die Lieferung aufgrund des Eintritts höherer Gewalt verzögert. Über Beginn und Ende derartiger Umstände wird der Kunde umgehend informiert.

 

4. Zahlungen

4.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Banktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.2 Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen in jedem Falle zu Lasten unseres Kunden.

4.3 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte Gegenforderungen handelt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch derjenigen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für zukünftige oder bedingte Forderungen.

5.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware ist Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 5.1.

5.3 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 5.1.

5.4 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält und die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziffern 5.5 und 5.6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen.

5.5 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 5.1.

5.6 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer 5.3 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

5.7 Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung in dem in Ziffer 5.8 genannten Fall. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur Abtretung der Forderungen ist der Kunde in keinem Fall berechtigt.

5.8 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug und deutet dies auf eine Gefährdung der Realisierbarkeit eines nicht unerheblichen Teils unserer Forderung hin, sind wir berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen, die Ware zurückzuholen und hierzu gegebenenfalls den Betrieb des Kunden zu betreten.

5.9 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.

5.10 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

 

6. Allgemeine Haftungsbeschränkung

6.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

6.2 Ziffer 6.1 gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

6.3 Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

7. Gewährleistung

7.1 Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit unserem Kunden.

7.2 Holz ist ein Naturprodukt und hat daher eine entsprechende Bandbreite an Farben, Maserungen und Strukturen, auch innerhalb einer Holzart. Diese Eigenschaften sowie die sonstigen biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz hat der Kunde zu beachten.

 

8. Rechtswahl und Erfüllungsort

8.1 Diesem Vertrag liegt, soweit rechtlich zulässig, ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG zu Grunde.

8.2 Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist der Sitz unserer Gesellschaft.

 

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehungen von unserem Kunden erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und -subsidiär- des Bundes-Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

9.2 Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

 

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